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Radiologie MRT, CT und PET-CT

Das Standardverfahren zur Abklärung gynäkologischer Befunde ist die Tastuntersuchung und der Ultraschall, wenn möglich als transvaginale Untersuchung. In besonderen Fällen ist eine erweiterte bildgebende Diagnostik durch spezialisierte Radiologen erforderlich. Je nach Fragestellung werden dann zusätzlich CT, MRT und Upright MRT (bei komplizierten Senkungsbeschwerden) eingesetzt.

Computertomographie

Das Verfahren kann überall dort eingesetzt werden, wo ein Leiden bzw. Erkrankungsbild zu einer Veränderung in der Struktur des Körpers führt. Mit der Computertomographie können  Knochenbrüche, Blutungen, Blutergüsse, Schwellungen (z. B. von Lymphknoten) und oft auch Entzündungen mit hoher Sicherheit diagnostiziert werden. Tumore und Metastasen von Krebserkrankungen können prinzipiell auch erkannt werden. Eine Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass sich ein Tumor zwar als Raumforderung darstellt, jedoch im Bild nicht sichtbar ist, ob die Ursache dieser Raumforderung tatsächlich ein Tumor (bzw. Metastase) ist. Es ist möglich, dass ein vergrößerter Lymphknoten von Metastasen des Tumors befallen oder aber nur entzündet ist.

PET-CT

Die Kombination aus Computertomographie und Positronen-Emissions-Tomographie, die sogenannte PET/CT ist ein nuklearmedizinisches Verfahren, bei dem in den meisten Fällen die schwach radioaktive traubenzuckerähnliche Substanz F-18-FluorDesoxyGlukose (FDG) verabreicht wird. Die PET-Kamera erstellt ein Bild der Zuckerverteilung in unserem Körper: Das gesunde Gewebe nimmt nur wenig Zucker auf, sodass „Krebszellen“ herausleuchten.
Man erkennt sie mit der PET frühzeitig und sicher, kann aber ihre genaue Größe und Position nicht exakt bestimmen. Wegen der recht hohen Kosten ist die Methode in Deutschland, anders als im europäischen Ausland und den USA, wo die PET breite Akzeptanz und Anwendung findet, nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und somit Privatpatienten bzw. Selbstzahlern vorbehalten.

Magnetresonanztomographie 

Weichteilorgane, Nervengewebe, Knorpel und Bänder sind auch in der CT gut beurteilbar. Die Darstellung dieser Gewebegruppen ist jedoch eine klare Stärke der Kernspintomographie, weshalb bei diesen Organgruppen betreffenden Fragestellungen diesem – teureren und deutlich zeitaufwändigeren, dafür aber röntgenstrahlungsfreien – Verfahren oftmals der Vorzug gegeben wird. Die Magnetresonanztomographie MRT, kurz auch MR, ist ein bildgebendes Verfahren, das vor allem in der medizinischen Diagnostik zur Darstellung von Struktur und Funktion der Gewebe und Organe im Körper eingesetzt wird.
Dabei kommt das Verfahren ohne schädliche ionisierende Strahlung aus. Eine weitere Verbesserung ergibt sich durch zwei Aufnahmeserien, ohne und mit Gabe von Kontrastmitteln,
so werden z. B. durch eine intensivere Weißfärbung Entzündungsherde oder auch vitales Tumorgewebe besser erkannt.
Nicht durchgeführt werden kann eine Kernspintomographie in der frühen Schangerschaft, bei Implantaten, Infusionspumpen, größeren, nicht abnehmbaren Piercings aus magnetischen Materialien, sowie bei großen Tätowierung im Untersuchungsgebiet (metallhaltige Farbpigmente können sich erwärmen bzw. Hautverbrennungen bis II. Grades hervorrufen).

Upright-Kernspintomographie

Das Wesentliche an der Upright-MRT ist, dass nun erstmals eine Kernspintomographie-Untersuchung aufrecht und damit unter der natürlichen Gewichtsbelastung durchgeführt werden kann. Ob im Stehen oder Sitzen, Liegen oder in Funktionsstellungen – mit der Upright-MRT sind komplette Bewegungsstudien möglich. Dies ermöglicht somit in vielen Fällen eine ergänzende und aussagekräftigere Diagnostik, die so mit konventionellen, ausschliesslich liegend durchgeführten Kernspintomographie-Untersuchungen nicht erreicht werden kann. Dadurch lassen sich positionsabhängige Veränderungen erkennen, die bis dahin nicht sichtbar waren. Dies ermöglicht eine aussagekräftigere und exaktere Diagnose. Auch bei ausgeprägter Platzangst kann ein Upright-MRT ohne Sedierung durchgeführt werden.

Noch übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht generell die Kosten der Untersuchung. Für die Kostenübernahme ist ein Antrag erforderlich.