Mein Problem

Ich brauche Ihren Rat oder eine zweite Meinung

Auf Überweisung durch Ihre Frauenärztin/Ihren Frauenarzt oder anderer behandelnder Ärztinnen/Ärzte beraten wir Sie gern rund um das Thema zweite Meinung zu Operationen in der Gynäkologie. Mit einer Überweisung kann eine gesetzlich versicherte Patientin einen Rat oder eine zweite Meinung bei einem weiteren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Facharzt einholen. Ohne Überweisung sind die Kosten für die Zweitmeinung von der Patientin zu tragen.

Möchte eine Patientin ein interdisziplinäres Ärzteteam (z.B. Tumorkonferenz) zu Rate ziehen, besteht keine Leistungspflicht der Krankenkasse, d.h. es kann es unter Umständen teuer werden.

Privat versicherte und ambulant zusatzversicherte Patientinnen sollten einen Blick in den abgeschlossenen Versicherungsvertrag werfen. Grundsätzlich können sie danach jeden Arzt zur Zweitmeinung in Anspruch nehmen.

Patientinnen müssen wissen, dass sie auch bei der Zweitmeinung nur Leistungen im Rahmen der Kassenleistungen in Anspruch nehmen dürfen und sowohl aus gesundheitlichen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen etwa Röntgenuntersuchungen oder andere aktuelle Befunderhebungen nicht doppelt gemacht werden können.

In jedem Fall raten wir Ihnen, sich vor Einholung einer Zweitmeinung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Bitte bringen Sie vorhandene Unterlagen über ihre Krankheitsgeschichte, Ergebnisse aktueller Diagnostik (Abstrich, Ultraschall,sonstige Befunde) und Berichte über vorausgegangene Behandlungen (OP Berichte, Arztbriefe) mit.

Vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 040 44 190 550 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.